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Förderverein der Stiftung Naturschutz

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Foto: www.birdfoto.fi Tomi Muukkonen

Im Jahr 1984 wurde parallel zur Errichtung der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz ein Förderverein gegründet.

Der Förderverein der Stiftung Naturschutz hat seitdem mehr als 100.000,- € für die Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus hat der Förderverein auch weiteren Verbänden und Institutionen des Naturschutzes Finanzhilfen gewährt.

Neben der finanziellen Unterstützung geht es dem Förderverein auch darum, Ideen zu entwickeln und die persönliche Bereitschaft zu fördern, etwas für die heimische Natur zu tun.

wiesenweihe 01bSchulexkursion im Moor
Foto: BUND Diepholzer Moorniederung

Daher stellen sich für den Förderverein auch künftig folgende Aufgaben:

  • Vorschläge für Natur- und Landschaftsschutpzrojekte einbringen
  • Die Öffentlichkeit über die Entwicklung der heimischen Natur und Landschaft informieren
  • Geld für den Naturschutz einzuwerben

Sie sollten Mitglied im Förderverein werden, da

  • Sie mit einem Jahresbeitrag von 50,- € die Arbeit der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz unterstützen
  • hierdurch ein aktiver Beitrag zum Schutz und zum Erhalt unserer Natur und Landschaft geleistet wird
  • Sie mit dem Mitgliedsbeitrag direkte Natuerlebnisse von Kindern und Jugendlichen in heimischer Natur unterstützen
  • Sie als Mitglied des Fördervereins Informationen zu aktuellen Projekten direkt vor ihrer Haustür erhalten

Ihre Ansprechpartner:

Förderverein der Stiftung Naturschutz

Vorsitzender:
Martin Lütjen, Hainbuchenring 20, 27239 Twistringen
oder:
die Geschäftstelle der Stiftung Naturschutz.


Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein

Sie können hier den Antrag zur Mitgliedschaft ausfüllen, alternativ laden Sie sich dieses Formular herunter.

Ich möchte für einen Jahresbeitrag von 50,00 €/Jahr Mitglied im Förderverein der Stiftung Naturschutz werden.

Ich ermächtige den Förderverein der Stiftung Naturschutz e. V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Förderverein der Stiftung Naturschutz auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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